Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil
Besonders prägnante Bestandteile in der Landschaft, wie zum Beispiel markante Hecken oder alte Hohlwege sind als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Sie dürfen weder beseitigt noch erheblich beeinträchtigt werden. Der Kreis Höxter hat im Rahmen der Aufstellung von Landschaftsplänen zahlreiche gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt.
Die genaue Lage dieser geschützten Landschaftsbestandteile können Sie dem GEO-Datenportal des Kreises Höxter entnehmen.
Die rechtlichen Regelungen zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen finden Sie in den Landschaftsplänen.