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Informationen aus der Ausländerbehörde

Die Europäische Union (EU) hat sich darauf geeinigt, dass Menschen die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten „vorübergehenden Schutz“ bekommen können. In Deutschland wird dafür eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis ausgestellt (§ 24 AufenthG).

Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat zunächst eine Registrierung bei der Ausländerbehörde zu erfolgen. Aktuell werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine reibungslose und schelle Registrierung stattfinden kann. Eine Vorsprache zur Antragsannahme der Aufenthaltserlaubnis ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Falls es zwingend erforderlich ist, kann Ihnen zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, die Ihnen den erlaubten Aufenthalt bescheinigt. Mit dieser Fiktionsbescheinigung können Sie auch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Sofern Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, sind Sie bei der Ausländerbehörde erfasst. Gerne können Sie Kopien Ihrer Identitätsdokumente und Ihre Kontaktdaten per E-Mail an abh@kreis-hoexter.de senden, sodass die Ausländerbehörde Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann, sobald eine Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis möglich sind.

Neben einer humanitären Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz ist es auch möglich, für andere Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Beschäftigung als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation zu beantragen. Aktuell ist das Vorliegen eines Visums dafür keine Voraussetzung. 


Weitere Informationen finden Sie hier:

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)

Land Nordrhein-Westfalen - Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) 

Arbeiten in Deutschland

Bundesagentur für Arbeit