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Bekanntmachung: Bürgerentscheid Nationalpark Egge

06.05.2024: Gem. § 23a Kreisordnung NRW (KrO NRW) haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine Erklärung einzureichen, ob und in welcher Gesamthöhe Zuwendungen von Dritten für die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerbegehrens erhalten oder eigene Mittel dafür eingesetzt haben.

Zuwendungen eines einzelnen Zuwenders für den vorgenannten Zweck, dessen Gesamtwert 10.000 € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung anzugeben. Diese Mitteilungspflicht besteht bei der Durchführung eines Bürgerentscheids bis zu dessen Abschluss fort.

Zur Bekanntmachung

Anlagen
 

Zuwendungserklärung der Vertretungsberechtigten_05_02_2024, 409 KB
Ergänzung Zuwendungserklärung der Vertretungsberechtigten_08.02.2024, 85 KB
Zuwendungserklärung der Vertretungsberechtigten_06_05_2024, 450 KB