Suche

Ab sofort gilt Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet Höxter

03.03.2021: Im Kreis Höxter muss Geflügel ab sofort aufgestallt werden. Hintergrund sind Verdachtsfälle der Geflügelpest im benachbarten Kreis Paderborn sowie im Kreis Gütersloh. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet. „Dies gilt für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen ebenso wie für Hobbyhaltungen“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal.

Im Kreis Höxter tritt deshalb mit Wirkung vom 4. März 2021 eine Allgemeinverfügung in Kraft, die verbindlich für alle Halter von Geflügel ist. Geflügel, also beispielsweise Hühner, Enten und Gänse, muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder einer überdachten Voliere untergebracht werden, so dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln sicher ausgeschlossen werden kann. Der Veterinärdienst des Kreises Höxter rät wegen der Einschleppungsgefahr der Geflügelpest weiter zu erhöhter Vorsicht und Vorsorge. „Der Vogelzug ist in vollem Gange und dürfte auch in den kommenden Wochen weiter zunehmen. Dies begünstigt die Ausbreitung der Geflügelpest“, warnt Dr. Tschachtschal.

6 Gänse auf einer Wiese.
Ab in den Stall heißt es nicht nur für diese Gänse, sondern für sämtliches Geflügel im Kreis Höxter. Aufgrund der aktuellen Geflügelpestgefahr ist die Haltung von Geflügel im Freien zurzeit verboten! Foto: Kreis Höxter

Um ein Überspringen des Erregers auf Hausgeflügel und eine Verschleppung zwischen Hausgeflügelbeständen bereits im Vorfeld zu verhindern, werden alle privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen auch in Kleinsthaltungen gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und unbedingt einzuhalten. „Dazu gehört auch, dass das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser versorgt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind“, erläutert der Leiter des Veterinärdienstes.

Darüber hinaus wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhwerk zu betreten und die allgemeine Personalhygiene einzuhalten. „Treten plötzlich erhöhte Verluste bei den Tieren auf, ist ein Tierarzt hinzuziehen, um eine mögliche Geflügelpestinfektion auszuschließen“, sagt Dr. Tschachtschal. Ausführliche Hinweise hierzu sind auch in einem Merkblatt für Geflügelhalter zusammengestellt, das ebenfalls auf der Internetseite des Kreises abrufbar ist.

In diesem Zusammenhang weist die Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter auch auf die gesetzlichen Meldepflichten für Geflügelhalter hin: Jeder Geflügelhalter muss seine Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW melden. Von dort erfolgt auch eine Mitteilung an das zuständige Veterinäramt.

„Wer verendete wildlebende Wasservögel, Greifvögel oder Aas fressende Vögel findet, sollte dies dem Veterinärdienst des Kreises melden, damit gegebenenfalls notwendige Untersuchungen zum Ausschluss einer möglichen Infektion veranlasst werden können“, so Dr. Tschachtschal.


Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Ein Merkblatt mit ausführlichen Hinweisen für Geflügelhalter finden Sie hier.


Hintergrund

Im Kreis Höxter wird knapp eine Million Stück Hausgeflügel in etwa 900 Geflügelhaltungen gehalten. Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.