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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst hat die Aufgabe, Eltern in ihrem Bemühen zu unterstützen, ihre Kinder möglichst gesund erwachsen werden zu lassen.

Kinder- und Jugendschutz

Information, Beratung und Förderung in allen Fragen und Angelegenheiten/Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes.

Kinder- und jugendzahnärztlicher Dienst

Zahnärztlicher Dienst für den Bereich Kinder und Jugend.

Kindergartenuntersuchung durch den Kinder- Jugendärztlichen Dienst

Kindergartenkinder können im Alter zwischen 4 bis 5 Jahren im Kindergarten von Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes untersucht werden, um Frühzeichen und Warnhinweise auf Beeinträchtigungen der gesundheitlichen und lernrelevanten Entwicklung zu erkennen.

Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst

(Rechts-)Medizinische Untersuchung, Beratung und Unterstützung bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und sexuellem Missbrauch

Kinderschutzgruppe

Kooperation zur Stärkung von Kinderschutz im Kreis Höxter

Kindertagespflege

Unter Kindertagespflege versteht man die Betreuung von Kindern durch geeignete Tagesmütter oder Tagesväter. Die Betreuung findet meistens im Haushalt der Tagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern stattfinden.

Die Anmeldung für den Kindergarten und die Kindertagespflege erfolgt digital über den KitaPlaner:
https://www2.kreis-hoexter.de/elternportal/de/
 

Die Kindertagespflegepersonen unterstützen die Eltern bei der Betreuung, Erziehung und Bildung Ihrer Kinder und helfen dabei Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

KitaPlaner

Der KitaPlaner beinhaltet eine Übersicht über alle im Kreis Höxter zur Verfügung stehenden Betreuungsangebote. Mit der Eingabe einiger Merkmale werden Ihnen, die für Sie in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen übersichtlich angezeigt. Mit einem Klick auf den Namen der Einrichtung finden Sie nähere Informationen.

Kleinkläranlagen

Sie haben ein Wohnhaus im Außenbereich, aber an Ihrem Grundstück liegt kein Kanal?Dann können Sie das Schmutzwasser in einer Kleinkläranlage reinigen und dann in ein Gewässer einleiten. Dazu benötigen Sie allerdings eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.

Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht des Kreises Höxter führt die allgemeine Aufsicht über die 10 kreisangehörigen Städte. Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsaufsicht. Das heißt, die Kommunalaufsicht achtet darauf, dass die Städte das geltende Recht beachten.

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