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Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Mit einem einzigartigen Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land. Zur Behebung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten stehen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in noch nie da gewesenem Ausmaß profitieren können. Denn „Moderne Sportstätte 2022“ zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind.

Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann


Häufig gestellte Fragen

 

Sind nur Sportvereine und Sportverbände antragsberechtigt, die Eigentümer einer Sportstätte sind?
Nein, antragsberechtigt sind auch Sportvereine und Sportverbände, die eine Sportstätte als wirtschaftlicher Träger gemietet oder gepachtet haben und ein langfristiges (mindestens zehn Jahre) Nutzungsrecht an der Sportstätte haben.

Wie viel Geld wird zur Verfügung gestellt?
Den Sportorganisationen werden über den gesamten Zeitraum (von 2019 bis 2022) insgesamt 266,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Fördermittel auf die 396 Gemeindegebiete in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Basis des Fünffachen der Sportpauschale gemäß § 18 GFG 2018.

Wie wird diese Summe verteilt?
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen gegliedert. In der ersten Interessenbekundungsphase sind von den Antragstellern lediglich eine Darstellung des Vorhabens (Projektskizze) sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan im Förderportal des Landessportbundes online einzureichen.

Auf der Grundlage der eingereichten Vorhaben erstellen die zuständigen Sportbünde vor Ort eine priorisierte Vorschlagsliste aller Projekte für das jeweilige Gemeindegebiet zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Landesmittel.

Nach der Auswahl der Förderprojekte anhand der priorisierten Vorschlagsliste erfolgt die Förderentscheidung der Staatskanzlei und damit der Start der zweiten Phase: Die Beantragung der Landesförderung gemäß § 44 LHO sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien „Moderne Sportstätte 2022“ in Verbindung mit dem Programmaufruf in Form eines Zuwendungsantrages, der unterschrieben bei der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde einzureichen ist.

Wer kann gefördert werden bzw. ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger von Sportstätten bzw. Sportanlagen sind (zuständig für „Dach und Fach“). Bei Verpachtungen oder Vermietungen muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, das bei Antragstellung noch für mindestens zehn Jahre Bestand hat („Zweckbindungsfrist“).

Die Sportanlage liegt in einer anderen Gemeinde als der Vereinssitz. Wo wird der Antrag gestellt?
Hierbei wird immer in einer Einzelfallprüfung entschieden. Vereine gehen wie folgt vor: Sie stellen zunächst über das Förderportal den Vorantrag bei dem Stadt-/Gemeindesportband (SSV/GSV), bzw. dem Stadt- oder Kreissportbund (SSB/KSB), indem Sie aufgrund Ihres Vereinssitzes Mitglied sind. Über Ihre Vereinskennziffer werden Sie im Förderportal automatisch Ihrem SSV/GSV/SSB/KSB zugeordnet. Dieser wird sich dann mit Ihnen und dem SSV/GSV/SSB/KSB, in dem die Sportanlage liegt in Verbindung setzen. Dann wird gemeinsam entschieden, wer zuständig ist und mit welchen Beträgen die Maßnahme aus den beteiligten Budgets gefördert werden.

Wie kann der notwendige Eigenanteil erbracht werden?
Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern können bei den Gesamtausgaben berücksichtigt werden. Um diesen Eigenanteil zu berechnen, werden die Arbeitsstunden im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagement pro Stunde pauschal mit bis zu 15 € vergütet und bei Arbeitsleistungen, die besondere fachliche Qualifikationen erfordern, mit bis zu 35 €.
 
Neben Vereins-Ersparnissen und Spenden können auch Förderungen Dritter, also auch der Kommune, in den Eigenanteil eingehen. Ebenso zählen hierzu weitere öffentliche Förderprogramme. Zudem besteht die Möglichkeit einen Kredit über das NRW.BANK-Sportstätten-Programm zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.land.nrw/de