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Jetzt bewerben: Fünf Millionen Euro Corona-Hilfe für ehrenamtliche Initiativen

„Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ – so heißt das Förderprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, mit dem ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unterstützt werden sollen. „Es wäre angesichts des großartigen Engagements nur verdient, wenn von den insgesamt fünf Millionen Euro Fördermitteln ein Teil in den Kreis Höxter fließt“, sagt Landrat Friedhelm Spieker. Er appelliert deshalb an die ehrenamtlichen Helfer aus dem Kreisgebiet: „Jetzt ist Schnelligkeit bei der Bewerbung gefragt!“

Das Förderprojekt soll die ehrenamtlichen Helfer unterstützen, die wegen der Corona-Krise ins Straucheln geraten sind. Ihnen soll das Sonderprogramm einen kräftigen Schub geben, erklärt Bundesministerin Julia Klöckner. „Das ist gut angelegtes Geld. Die Angebote sind ein wichtiger Beitrag für attraktive ländliche Regionen. Wenn es um die Lebensmittelversorgung geht, sind sie für viele Menschen existentiell. Wir unterstützen – damit in und nach der Krise weiter geholfen werden kann“, so Klöckner. Beantragt werden kann eine Förderung von bis zu 8.000 Euro.

Bundesministerin Julia Klöckner spricht bei der Pressekonferenz über die Sondermaßnahme für ehrenamtliche Initiativen in den Landkreisen. Foto: BMEL/Photothek

„Ehrenamtliche Hilfe für Personen, die es in der Corona-Zeit besonders schwer haben, ist von unschätzbarem Wert“, weiß Landrat Friedhelm Spieker. Die unzähligen Initiativen hätten gezeigt, dass die Menschen im Kreis Höxter zusammenhalten. „Insofern sind wir für dieses Förderprogramm dankbar und fühlen uns eng verbunden mit dem Bundesministerium in unserem gemeinsamen Bestreben, ländliche Räume zu stärken.“

Gefördert werden Neuanschaffungen zum Beispiel im Bereich Gesundheitsschutz, wie Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker. Gleiches gilt für den Bereich Transport, wie der Kauf von Fahrrädern, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern. Fördergeld gibt es aber auch im Bereich digitale Ausstattung, wie für Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

„Im Gegensatz zu der ebenfalls laufenden Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Anträge diesmal aber nicht beim Kreis Höxter gestellt werden, sondern direkt beim Bundesministerium“, erläutert Kreisdirektor Klaus Schumacher. Bewerben können sich eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten.

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. „Initiativen, die besonders schutzbedürftige Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlich getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, reichen in der ersten Stufe eine kompakte Interessenbekundung ein“, erläutert Bernadett Walker, Ehrenamtsmanagerin des Kreises Höxter. Diese Interessenbekundung muss unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und der geplanten Maßnahmen enthalten, für die eine Förderung beantragt werden soll. Nur Bewerber, deren Interessenbekundungen die notwendigen Anforderungen vollständig erfüllen, können im späteren Antragsverfahren eine Bewilligung für ihren Förderantrag erhalten. „Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt“, weist auch sie darauf hin, dass Eile geboten ist.

Wie kann man sich bewerben?

  • Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Abstimmung mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) sowie den Landkreisen durchgeführt.
  • Initiativen, die besonders schutzbedürftige Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlich getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, reichen in der ersten Stufe eine kompakte Interessenbekundung ein.
  • Die Interessenbekundung enthält unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und der geplanten Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll.
  • Nur Interessenten, deren Interessenbekundungen die in der Bekanntmachung formulierten Anforderungen vollständig erfüllen, können im späteren Antragsverfahren eine Bewilligung für ihren Förderantrag erhalten.
  • Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Was wird gefördert?

  1. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel),
  2. Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (z. B. Fahrräder, Transportboxen),
  3. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (z. B. Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.
  • Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Eine Antragstellung setzt voraus, dass die Antragsteller keine finanziellen Eigen- oder Drittmittel in das Vorhaben einbringen können. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit 100 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.

Es wird angestrebt, dass für den überwiegenden Teil der Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August oder im September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.

Hier können Sie beim Ministerium direkt Ihre Interessenbekundung starten

Hier finden Sie FAQ und die offizielle Bekanntmachung für das Förderprojekt des Ministeriums