Europawahl: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was tun?
05.06.2024: Am 9. Juni 2024 wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger hätten ihre Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 19. Mai von der Post zugestellt bekommen sollen. Dem Kreiswahlleiter sind vereinzelte Probleme bei der Postzustellung von Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen für die Europawahl gemeldet worden.
Wahlberechtigte, die - aus welchem Grund auch immer - noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können am Wahlsonntag trotzdem wählen gehen. Voraussetzung ist, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie können am Wahlsonntag auch ohne Benachrichtigungskarte direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personalausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben und glaubhaft versichern können, dass sie den beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, sollten sich unverzüglich, spätestens aber bis Samstag, 8. Juni, um 12:00 Uhr beim Wahlamt ihrer Stadtverwaltung melden und erhalten dort einen neuen Wahlschein.